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   BFH, 17.11.1955 - II 70/55 U   

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https://dejure.org/1955,1548
BFH, 17.11.1955 - II 70/55 U (https://dejure.org/1955,1548)
BFH, Entscheidung vom 17.11.1955 - II 70/55 U (https://dejure.org/1955,1548)
BFH, Entscheidung vom 17. November 1955 - II 70/55 U (https://dejure.org/1955,1548)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Entstehung der Grunderwerbsteuer für die Hingabe von Parzellen zur Tilgung eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 62, 16
  • BStBl III 1956, 7
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 30.09.1981 - II R 64/80

    Zur Grunderwerbsteuer bei Erwerb eines Nachlaßgrundstücks zur

    Der Erwerb des Pflichtteilsberechtigten, der vom Erben statt Geldes ein Nachlaßgrundstück erhält, ist stets gemäß § 3 Ziff. 2 GrEStG als Erwerb von Todes wegen von der Grunderwerbsteuer befreit, sofern und soweit das Grundstück nur für den Pflichtteil hingegeben wird (Aufgabe des Urteils vom 17. November 1955 II 70/55 U, BFHE 62, 16, BStBl III 1956, 7).

    Die Übertragung eines Grundstücks zur Erfüllung eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs wurde als grunderwerbsteuerpflichtige Hingabe an Erfüllungs Statt angesehen (BFH-Urteil vom 17. November 1955 II 70/55 U, BFHE 62, 16, BStBl III 1956, 7).

  • LG Köln, 18.06.1982 - 11 T 12/82

    Zur Bedeutung einer "Starksagung" des Notars bei vorläufiger Gebührenfreiheit

    Die gegen den Beteiligten zu 1) als Zweitschuldner gerichtete Kostenrechnung war deshalb aufzuheben 13. Steuerrecht/Grunderwerbsteuer - Übertragung eines Nachlaßgrundstücke zur Erfüllung eines Pflichttelisanspruchs (BFH, Urteil vorn 30.9. 1981 - II R 64/80 - BStBt. 1982, 76) GrEStG § 3 Nr. 2 Der Erwerb des Phichttellsberechtigten, der vorn Erben statt Geldes ein Nachlaügrundstück erhält, ist stets gemäß § 3 Ziff. 2 GrEStG als Erwerb von Todes "wegen von der Grunderwerbsteuer befreit, sofern und soweit das Grundstück nur für den Pflichtteil hingegeben wird (Aufgabe des Urteils vom 17.11.1955 II 70/55 U, BFHE 62, 16 , BSt131.191 1956, 7).

    Die Übertragung eines Grundstücks zur Erfüllung eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs wurde als grunderwerbsteuerpflichtige Hingabe an Erfüllungs Statt angesehen (BFH-Urteil vom 17.11.1955 II 70/55 U, BFHE 62, 16 , BStBI.1111956.7).

  • FG Düsseldorf, 21.03.2000 - 3 K 6826/96

    Pflichtteil - Grundstückübertragung an Erfüllungs Statt

    Dies hat der BFH zwar in seinem Urteil vom 17.11.1955 (- II 70/55 U - BStBl II 1956, 7) verneint, weil nur der Geldanspruch, nicht aber der Anspruch auf Übereignung des Grundstücks von Todes wegen angefallen ist, diese Rechtsprechung hat er jedoch mit seinem Urteil vom 30.09.1981 (- II R 64/80 - am angegebenen Ort) ausdrücklich aufgegeben.
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